Sehr geehrte Anlieger, sehr geehrte Mitglieder des Wasserverbandes,
aufgrund des sehr flachen und sehr tief liegenden Geländes in den Vier- und Marschlanden ist es für alle Anlieger von besonderer Wichtigkeit, dass das Regen- und Oberflächenwasser so schnell und so einfach wie möglich über das Grabensystem abtransportiert und in die Elbe abgeleitet werden kann. Ein nicht funktionierendes Grabensystem führt zu Überschwemmungen, überfluteten Kellern, durchnässten Gärten und in letzter Konsequenz zu erheblichen Schäden an Häusern und Wegen, insbesondere nach starken Regenereignissen.
Das System der großen Hauptentwässerungen, wird vom Bezirksamt Bergedorf unterhalten, d.h. gereinigt, gepflegt und „am Laufen" gehalten. Für die kleineren Gräben entlang oder zwischen den einzelnen Anliegergrundstücken, sind jedoch Sie als Anlieger aufgefordert, die Gewässer zu reinigen, zu Pflegen und von Hindernissen freizuhalten.
Diese Unterhaltungspflicht (!) ist im Hamburgischen Wassergesetz und in der Wasserverbandssatzung festgelegt. Leider reicht es nicht aus, lediglich festzustellen, dass ein Graben vor der eigenen Haustür gerade eben noch funktioniert. Was am eigenen Grundstück vielleicht noch vermeintlich gut aussieht, kann leider für Ihre Nachbarn ober- oder unterhalb Ihres Grundstückes schon zu Rückstauungen oder Überflutungen führen. Wir haben Ihnen nachfolgend ein paar Tipps zusammengestellt, wie die Anliegergräben auszugestalten und zu pflegen sind, damit das Wasser ohne Umwege und Hindernisse frei abfließen kann. Bitte beherzigen Sie diese Hinweise, damit niemand in Verbandgebiet unnötig von Überschwemmungen und nassen Kellern überrascht wird.
Tipps zur Unterhaltung von Gräben
Für weitere Fragen steht Ihnen der Wasserverband jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie die Rufnummer des Verbandes unter 7230398 oder eine unserer anderen Kontaktmöglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Wasserverband der Vier- und Marschlande